Unsere Werkstatt führt die HU (Hauptuntersuchung) inkl. AU (Abgasuntersuchung) durch eine amtlich anerkannte Prüforganisation nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 29 StVZO) durch. Nach „bestandener“ Untersuchung erhalten Sie Ihre Prüfplakette inklusive aller Prüf- und Messprotokolle.
Im Rahmen der HU wird eine AU (Abgasuntersuchung) vorgenommen. Die AU war bis 2010 eine separate Untersuchung. Seit Januar 2010 ist die AU ein Bestandteil der HU. Eine spezielle AU-Plakette (wie früher) wird seitdem nicht mehr angebracht.
Eine regelmäßig Hauptuntersuchung ist Pflicht. Im Fall des Nichtbeachtens und des Fahrens ohne Plakette drohen dem Fahrzeughalter Bußgelder, deren Höhe sich an der Überziehzeit orientieren.